Selbstverständlich können Sie Ihre Masterarbeit im M.Ed. im Fach Deutsch schreiben. Es gilt:
Themensteller:innen (und damit zugleich Erstgutachter:innen) der Masterarbeit können nur Hochschullehrer:innen mit entsprechender Prüfungsberechtigung sein (Professor:innen oder Privatdozent:innen).
Als Zweitgutachter:in können auch Nicht-Hochschullehrer:innen gewählt werden, sofern sie als Lehramtsprüfende zugelassen sind.
Unterschriften für das Fach Deutsch, mit denen Mindestvoraussetzungen oder Studienabschluss bestätigt werden, erhalten Sie ausschließlich über das Onlineverfahren.
Formale Voraussetzungen für die Anmeldung der M.Ed.-Arbeit sind 15 CP im M.Ed.-Studienfach, in dem Sie die Arbeit schreiben, und der Nachweis des absolvierten Praxissemesters.
pruefungsorganisation/med_2020/medarbeit.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/16 15:47 von haendel