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Das universitäre Prüfungsgespräch

Das universitäre Prüfungsgespräch oder einfach die mündliche Prüfung, wie sie auch häufig im universitären Alltag genannt wird, gehört neben der wissenschaftlichen Hausarbeit zu den besonders wichtigen Prüfungsformen. Sie wird nicht nur während des Studiums als Modulabschlussprüfung notwendig, sondern ist ein Teil der Anforderung in der Bachelor- und auch Master-Abschlussprüfung bzw. dem entsprechenden Abschlussmodul.1).

Was ist eine mündliche Prüfung? Sie definiert sich in einem funktionalen Teil als Prüfungsform und in einem dialogischen Teil als Gespräch. Die mündliche Prüfung in einem geisteswissenschaftlichen Studium dient also nicht nur der Überprüfung von Wissen, sondern der/die Kandidat*in soll darüber hinaus vor allem seine bzw. ihre wissenschaftliche Diskursfähigkeit unter Beweis stellen.

Vorbereitung und Planung

Die Vorbereitung, zeitliche Planung und der lerntechnische Aufwand eines Prüfungsgesprächs ist mit der einer wissenschaftlichen Hausarbeit zu vergleichen.

Folgende Schritte sollten dabei beachtet werden:

  • Sprechstundenbesuch bei dem/der jeweiligen Prüfer*in zur Anmeldung der Prüfung und zur Absprache eines Prüfungstermins, von Prüfungsthemen, Art (Thesenpapier, Literaturliste o.ä.) und Umfang eines Prüfungspapiers, möglicher Literatur, etc.
  • Konkretisierung der Prüfungsthemen und der entsprechenden Fragestellungen. Dabei sollte, ähnlich wie bei der wissenschaftlichen Hausarbeit, auf einen strukturierten Aufbau geachtet werden.
  • Sichtung vorhandener Literatur, bspw. anhand der Seminarunterlagen, auf entsprechenden Onlineplattformen (z.B. Moodle oder Blackboard) hochgeladene Dateien, Einführungsliteratur; Recherche weiterer Literatur mit den üblichen Hilfsmitteln (Fachdatenbanken usw.)-
  • Das Exzerpieren der gefundenen Literatur hilft beim systematischen und zielgerichteten Erfassen der Literatur. Es bietet eine Basis z.B. für die anschließende Formulierung von Thesen, die (je nach Absprache mit dem/der Prüfer*in) zum Leitfaden der Prüfung werden.
  • Im Gegensatz zur wissenschaftlichen Hausarbeit muss dieses Wissen nun so verinnerlicht werden, dass der/die Prüfungskandidat*in in der Lage ist, es entsprechend abrufen und anwenden zu können.2)

Prüfungen als Gespräche

Das Prüfungsgespräch findet zwischen dem/der Prüfer*in und dem/der zu prüfenden Kandidat*in statt. (Möglicherweise ist zusätzlich ein*e Protokollant*in, Beisitzer*in und/oder mehrere Prüfer*innen anwesend.) Diese Konstellation erweist sich aus unterschiedlichen Gründen als asymmetrisch: Zum einen obliegt dem Prüfer bzw. der Prüferin die Aufgabe der Moderation und der Lenkung der Prüfung anhand von Fragestellungen. Zum anderen besteht die Asymmetrie in der Wissensverteilung zwischen prüfender und geprüfter Person, da der/die Prüfer*in über mehr Wissen bzgl. des Themas oder des Problems verfügt.

Das asymmetrische Wissensverhältnis zwischen Prüfer*in und Prüfling ist offensichtlich, dennoch besteht der Anspruch, dass im Prüfungsgespräch eine fachwissenschaftliche und fachsprachliche Kommunikation stattfindet. Auf eine fachbezogene und wissenschaftliche Fragestellung des Prüfers bzw. der Prüfering wird nicht nur hinsichtlich des Inhalts sondern auch der sprachlichen Gestaltung eine angemessene Antwort erwartet. Dies beinhaltet auch die Kenntnis und Anwendung fachbezogener Termini und ist wichtiger Gegenstand der Prüfungsbewertung.3)

Das Prüfungsgespräch ist, vergleichbar mit einem Gespräch, ein Prozess, der sich dynamisch entwickelt und somit subjektive Momente hat. Besonders zu beachten ist dabei die Beantwortung der ersten Frage. Diese vermittelt dem/der Prüfer*in einen bleibenden und somit wichtigen Gesamteindruck, der nur schwerlich berichtigt werden kann.4)

Das Prüfungsgespräch lässt sich in drei Phasen einteilen:

  • Einleitungsphase: Begrüßung, Vorstellung des/der Prüfenden, Feststellung der Identität und Prüfungsfähigkeit des/der zu prüfenden Kandidat*in , evtl. kurzer Smalltalk zur Auflockerung der angespannten Prüfungssituation.
  • Kernphase: Der/die Prüfer*in dirigiert das Prüfungsgespräch (ggf. auf Basis eines vorher eingereichten Thesenpapiers) in eine bestimmte thematische Richtung, auf die der Prüfling entsprechend eingeht.
  • Abschlussphase: Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird (ggf. nach kurzer Beratung mit der Prüfungskommission) der/dem nun Geprüften unmittelbar mitgeteilt. 5)

Dauer von mündlichen Prüfungen

  • mündliche Prüfung als Modulprüfung zum Proseminar: 15-30 Minuten, ein bis zwei Themen
  • mündliche Prüfung als Modulprüfung zum Hauptseminar B.A.: 15-30 Minuten, ein bis zwei Themen
  • mündliche Prüfung als Modulprüfung zum Hauptseminar M.A.: 30 Minuten, ein bis zwei Themen
  • mündliche Prüfung als B.A.-Prüfung: 30 Minuten, zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfachs (GPO vor 2016)
  • mündliche Prüfung als Modulprüfung im Abschlussmodul B.A.: 30 Minuten, zwei hinreichend unterschiedliche Themen eines Teilfachs (GPO 2016)
  • mündliche Prüfung als M.A.-Prüfung: 45 Minuten, drei hinreichend unterschiedliche Themen des Teilfachs (GPO vor 2016)
  • mündliche Prüfung als Modulprüfung im Abschlussmodul M.A.: 45 Minuten, drei hinreichend unterschiedliche Themen des Teilfachs (GPO 2016)

Literaturverzeichnis

Techtmeier, Bärbel (1998): Fachtextsorten als Wissenschaftssprachen VII: das Prüfungsgespräch. In: Hoffmann, Lothar/Kalverkämper, Hartwig/Wiegand, Herbert Ernst (1998) (Hrsg.): Fachsprachen. Languages for Special Purposes. Ein internationales Handbuch zur Fachsprachenforschung und Terminologiewissenschaft. Berlin/New York (= Handbücher zur Sprach- und Kommunikationswissenschaft HSK 14.1).


Text: Laura Essig. Überarbeitung: Sandra Waldenberger

1)
Vgl. auch hier.
2)
Informationen zu möglichen Lern- und Organisationsstrategien gibt es hier.
3)
Vgl. Techtmeier (1998:520).
4) , 5)
Vgl. Techtmeier (1998:518).
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