studienorganisation:allgemeines:keine_leistung_ohne_immatrikulation

Darf ich bereits Veranstaltungen für den Master studieren, obwohl ich mein B.A.-Studium noch nicht beendet habe?

Nein.

Sie können nur Studien- und Prüfungsleistungen für einen Studiengang erbringen, für den Sie eingeschrieben sind. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahmen, insbesondere gibt es kein sog. Übergangssemester.

Hinweise zur am 31.03.2024 ausgelaufenen Kulanzregelung

studienorganisation/allgemeines/keine_leistung_ohne_immatrikulation.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/12 15:48 von haendel