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Ein-/Umschreibung in einen Master-Studiengang (M.Ed. Deutsch, M.A. Germanistik)

Bitte beachten Sie:

  1. Die Umschreibung in einen Master-Studiengang setzt voraus, dass alle Prüfungs- und Studienleistungen des Bachelor-Studiengangs bis zum 30.09. (bei Umschreibung zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Umschreibung zum Sommersemester) erbracht und bestanden wurden.1) Ausnahmen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Die Umschreibung erfolgt für Studierende, die ihr B.A.-Studium mit dem B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB abgeschlossen haben, über das Studierendensekretariat der RUB. Eine separate Bewerbung ist nicht erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich dort nach den Fristen für die Umschreibung; diese ist in der Regel auch nach dem 30. September respektive 31. März noch möglich.
  3. Verbindliche Informationen zum formalen Verfahren erhalten Sie ausschließlich bei der Zulassungsstelle für den Master der RUB, nicht beim Studienbüro Germanistik.

Master-Studiengänge am Germanistischen Institut

Nach Abschluss Ihres B.A.-Studiums können Sie am Germanistischen Institut einen der folgenden konsekutiven Studiengänge belegen2):

  1. Master of Arts, 1-Fach-Modell: Studienfach Germanistik
  2. Master of Arts, 2-Fächer-Modell: Studienfach Germanistik & 2. Studienfach
  3. Master of Education, 2-Fächer-Modell: Studienfach Deutsch & 2. Studienfach, außerdem Erziehungswissenschaft

Der Arbeitsbereich Sprachbildung und Mehrsprachigkeit am Germanistischen Institut bietet den Master-of-Arts-Studiengang Empirische Mehrsprachigkeitsforschung (EMF) an.

Das Germanistische Institut ist außerdem aktiv am Master-of-Arts-Studiengang Medieval and Renaissance Studies (MaRS) beteiligt.

Informationen zu beiden Studiengängen finden Sie auf den verlinkten Seiten; die folgenden Informationen beziehen sich ausdrücklich auf den M.A. Germanistik und den M.Ed. Deutsch.

Informationen zum M.A. Germanistik und M.Ed. Deutsch

Für die Ein- bzw. Umschreibung gibt es grundsätzlich zwei Voraussetzungen:

  • Erstens muss Ihr B.A.-Studium den in den Prüfungsordnungen festgeschrieben Anforderungen entsprechen (Gleichwertigkeit bzw. Äquivalenz des Studienabschlusses)3);
  • zweitens müssen Sie das obligatorische Beratungsgespräch nachweisen.

Wenn Sie Ihren B.A.-Abschluss mit dem B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, entfällt in der Regel die Äquivalenzprüfung. RUB-Absolvent:innen, die in den M.Ed. mit dem M.Ed.-Studienfach Deutsch wechseln wollen, beachten bitte den Hinweis unten.

Sofern Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie darüber hinaus noch hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen.4) Details zu den konkreten Anforderungen an die Deutschkenntnisse finden Sie in den einschlägigen Prüfungsordnungen zu den o. g. Studiengängen, knapp zusammengefasst auch hier.

Weitere Informationen

  • zur Äquivalenzprüfung für den Master of Arts Germanistik finden Sie hier;
  • zur Äquivalenzprüfung für den Master of Education Deutsch finden Sie hier;
  • zum obligatorischen Beratungsgespräch am Germanistischen Institut finden Sie hier;
  • zum formalen Vorgang der Umschreibung und zu den Fristen finden Sie hier auf den Seiten des Studierendensekretariats der RUB

M.Ed. Deutsch: Hinweis für B.A.-Absolvent:innen der RUB mit an der RUB abgeschlossenem B.A.-Studienfach Germanistik zum Nachweis der fachlichen Voraussetzungen

Sofern Sie Ihren B.A.-Abschluss mit B.A.-Studienfach Germanistik an der RUB erworben haben, wird das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Umschreibung nach der obligatorischen Beratung festgestellt. Voraussetzung ist neben der bereits erfolgten obligatorischen Beratung das abgeschlossene B.A.-Studium mit an der RUB abgeschlossenem B.A.-Studienfach Germanistik.

Nachdem Sie Ihr Studium abgeschlossen und nachdem Sie die E-Mail mit der Bescheinigung über die obligatorische Beratung erhalten haben, reichen Sie Ihre Unterlagen – vorausgefülltes Formblatt der PSE und Ihr B.A.-Zeugnis bzw. Ihre Abschlussbescheinigung – bitte im Rahmen des Online-Verfahrens ein.

Studierende, die ihren B.A.-Abschluss nicht an der RUB erworben haben bzw. das B.A.-Studium Germanistik nicht an der RUB abgeschlossen haben, legen ihre Unterlagen im Rahmen der üblichen Äquivalenzprüfung vor und erhalten ggf. auf diesem Wege die Bescheinigung über die fachlichen Voraussetzungen.

Wann erhalte ich eine Bescheinigung über die vollständig bestandene B.A.-Prüfung?

Falls das Prüfungsamt der Fakultät für Philologie für Sie federführend ist, gilt grundsätzlich folgende Regelung:

  1. Eine Abschlussbescheinigung erhalten Sie erst dann, wenn
    • für beide Studienfächer (Germanistik, 2. Fach) sowie den Optionalbereich alle Studienleistungen in eCampus kreditiert, ordentlich modularisiert und dem Studiengang/Studienfach zugeordnet sind;
    • alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgelegt sind und in einem der beiden Studienfächer die B.A.-Arbeit geschrieben, abgegeben und endgültig bewertet wurde (vgl. nächster Punkt).
  2. Falls die B.A.-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung sein sollte, gilt:
    • „Die Bearbeitungszeit für die B.A.-Arbeit beträgt sechs Wochen.“ (Gemeinsame Prüfungsordnung, § 21, Abs. 4)
    • „Das Bewertungsverfahren für die B.A.-Arbeit soll vier Wochen nicht überschreiten.“ (Gemeinsame Prüfungsordnung, § 22, Abs. 3)
    • Die Abschlussbescheinigung darüber, dass Sie Ihren B.A. erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie erst, wenn beide Gutachten für Ihre B.A.-Arbeit vorliegen.
    • Für die Bearbeitung im Prüfungsamt sollten Sie etwa zwei Wochen einplanen.

Falls ein anderes Prüfungsamt für Sie federführend ist, erkundigen Sie sich dort bitte rechtzeitig nach den genauen Modalitäten.

1)
Für die B.A.-Arbeit gilt grundsätzlich das Datum der Abgabe als Erbringungsdatum.
2)
Zur Kombinierbarkeit von M.A. und M.Ed. vgl. hier.
3)
Sofern Sie Ihr B.A.-Studium der Germanistik am Germanistischen Institut der RUB abgeschlossen haben, ist die Äquivalenz gegeben.
4)
Für diese Regelung spielt Ihre Staatsbürgerschaft keine Rolle, sondern ausschließlich die Tatsache, ob Sie Ihre Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben oder nicht.
studienorganisation/allgemeines/umschreibung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 14:16 von haendel