Wenn Sie eine Standard-Bescheinigung für das BAFöG-Amt darüber benötigen, dass Sie im B.A.-Studienfach Germanistik
erbracht haben (Formblatt 5), dann nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Verfahren.
Das gilt auch dann, wenn Sie die erforderlichen Leistungen noch nicht erbracht haben, aber dem BAFöG-Amt darüber eine Bescheinigung vorlegen müssen.
In allen anderen Fällen, zum Beispiel für Auslands-BAFöG oder Bescheinigungen für Leistungen höherer Fachsemester, gehen Sie bitte zunächst in die Sprechstunde von Herrn Dr. Händel. Bringen Sie dazu bitte alle relevanten Unterlagen mit (auszufüllende Bescheinigungen usw.).