Wie erhalte ich eine Bescheinigung für das BAFöG-Amt?
- Das Online-Verfahren nutzen Sie bitte ausschließlich für Formblatt 5 (Nachweis der Leistungen des 4. Fachsemesters).
- Informationen erhalten Sie im BAFöG-Amt bzw. auf der Infoseite des Ministeriums für Bildung und Forschung.
- In allen Fällen gilt, dass Leistungen in eCampus so weit wie möglich modularisiert sein müssen, damit eine Bescheinigung ausgestellt werden kann.
Bescheinigung über Leistungen des 4. oder 5. Fachsemesters Germanistik (Formblatt 5)
Wenn Sie eine Standard-Bescheinigung für das BAFöG-Amt darüber benötigen, ob Sie im B.A.-Studienfach Germanistik
erbracht haben (Formblatt 5), dann nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Verfahren.
Das gilt auch dann, wenn Sie die erforderlichen Leistungen noch nicht erbracht haben, aber dem BAFöG-Amt darüber eine Bescheinigung vorlegen müssen.
Andere Bescheinigungen, etwa zum Auslands-BAFöG, Bescheinigungen für Leistungen höherer Fachsemester usw.
In allen anderen Fällen, zum Beispiel für Auslands-BAFöG oder Bescheinigungen für Leistungen höherer Fachsemester, gehen Sie bitte zunächst in die Sprechstunde von Herrn Dr. Händel. Bringen Sie dazu bitte alle relevanten Unterlagen mit (auszufüllende Bescheinigungen usw.).